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   BVerwG, 07.09.1973 - VII C 98.72   

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BVerwG, 07.09.1973 - VII C 98.72 (https://dejure.org/1973,1701)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1973 - VII C 98.72 (https://dejure.org/1973,1701)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1973 - VII C 98.72 (https://dejure.org/1973,1701)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Bewilligung von Mitteln für Landeszuschüsse zur Erstattung eines Teiles der öffentlich-rechtlichen Wasserlasten auf landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.08.1968 - VII C 122.66

    Winzergenossenschaften - Art. 19 Abs. 4 GG, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1973 - VII C 98.72
    Das ist jedoch sachlich zu rechtfertigen, weil bei ihnen die wirtschaftlichen Voraussetzungen, die für die Maßnahmen entscheidend waren, nicht in gleichem Umfang vorliegen wie bei den hauptberuflichen Landwirten (vgl. dazu BVerwGE 30, 191 [194]; BGH in DÖV 1959, 710 = NJW 1959, 1429).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1973 - VII C 98.72
    Jedenfalls bestehen grundsätzlich gegen derartige pauschale Bemessungsgrundlagen keine Bedenken (BVerfGE 14, 76 [93]).
  • BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1973 - VII C 98.72
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß für die Gewährung von Subventionen neben einem förmlichen Gesetz auch eine andere parlamentarische Willensäußerung, insbesondere die parlamentarische Bereitstellung der zur Subvention erforderlichen Mittel als hinreichende Legitimation des Verwaltungshandelns angesehen werden könne (BVerwGE 6, 282 [287]; Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG VII C 43.68 - BB-Beilage Nr. 5 zu Heft 23.72, S. 13).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1973 - VII C 98.72
    Es genügt, daß sachbezogene Erwägungen die unterschiedliche Handhabung rechtfertigen können, zumal im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG eine größere Gestaltungsfreiheit besteht als innerhalb der Eingriffsverwaltung (so BVerfGE 17, 210 [216]; 23, 258 [264]).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1973 - VII C 98.72
    Es genügt, daß sachbezogene Erwägungen die unterschiedliche Handhabung rechtfertigen können, zumal im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG eine größere Gestaltungsfreiheit besteht als innerhalb der Eingriffsverwaltung (so BVerfGE 17, 210 [216]; 23, 258 [264]).
  • BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66

    Nachtbackverbot I

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1973 - VII C 98.72
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 23, 50 [60] mit weiteren Hinweisen) erst dann vor, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt, wenn die Bestimmung also als willkürlich bezeichnet werden muß und die Unsachlichkeit evident ist.
  • BVerfG, 24.07.1953 - 1 BvR 293/52

    Sachgerecht können auch finanzielle Erwägungen sein

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1973 - VII C 98.72
    Das ist durchaus ein sachgerechter Grund (so BVerfGE 3, 4 [11]).
  • BVerwG, 11.12.1964 - VII C 117.63

    Gewährung zinsverbilligter Kredite - Entscheidung einer abstrakten Rechtsfrage -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1973 - VII C 98.72
    Es ist bereits vom Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen worden, daß die Abgrenzung des Kreises der Empfänger auf einem sachlich gerechtfertigten Unterschied beruhe, wenn nur die Landwirtschaft und nicht die gewerbliche Wirtschaft berücksichtigt werde (BVerwGE 20, 101 [105]).
  • BVerwG, 30.01.1970 - VII C 43.68

    Gewährung von Subventionen durch förmliches Gesetz oder parlamentarische

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1973 - VII C 98.72
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß für die Gewährung von Subventionen neben einem förmlichen Gesetz auch eine andere parlamentarische Willensäußerung, insbesondere die parlamentarische Bereitstellung der zur Subvention erforderlichen Mittel als hinreichende Legitimation des Verwaltungshandelns angesehen werden könne (BVerwGE 6, 282 [287]; Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG VII C 43.68 - BB-Beilage Nr. 5 zu Heft 23.72, S. 13).
  • BGH, 30.04.1959 - III ZR 24/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1973 - VII C 98.72
    Das ist jedoch sachlich zu rechtfertigen, weil bei ihnen die wirtschaftlichen Voraussetzungen, die für die Maßnahmen entscheidend waren, nicht in gleichem Umfang vorliegen wie bei den hauptberuflichen Landwirten (vgl. dazu BVerwGE 30, 191 [194]; BGH in DÖV 1959, 710 = NJW 1959, 1429).
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